Gefahrgutversand
Produkte, von denen aufgrund ihrer Art und/oder Beschaffenheit eine Gefahr ausgeht, welche kennzeichnungspflichtig ist - sogenanntes Gefahrgut - unterliegen gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR - Accord européen relativ au transport international des marchandises dangereuses par route) gewissen Transportbeschränkungen.
Überdies stellen die die einzelnen Transportdienstleister zusätzlich eigene Beschränkungen auf, die die ADR-Beschränkungen noch erweitern können.
Bitte beachten Sie daher unsere folgende Regelungen, die beim Kauf und der Versendung von Gefahrgut über uns gelten:
- Gefahrgut in begrenzten Mengen (LQ) versenden wir per DHL ausschließlich nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz
- Ein Versand in einige andere europäische Länder ist per UPS möglich.
Hierbei gelten jedoch andere Transportbestimmungen und Versandkosten. Diese sind im Einzelfall zu ermitteln. Bitte kontaktieren Sie daher unseren Kundenservice bei Bedarf vor Ihrem Kauf - Gewisse Güter, die zwar eine potentielle Gefahr für den Anwender - insbesonder bei falscher und/oder unsachgemäßer Anwendung - darstellen und daher kennzeichnungspflichtig sind müssen beim Versand nicht als Gefahrgut gekennzeichnet werden, da von Ihnen während des Transportes keine Gefahr ausgeht oder ausgehen kann. Diese Güter sind nicht als Gefahrgut gekennzeichnet und können normal versand werden. Dies ist an der auswählbaren Versandart erkennbar.
- Gefährliche Güter der UN-Nummern 1006, 1013, 1046 und 1066 (Gase) dürfen gemäß Sondervorschrift 653 ADR nicht mit anderen gefährlichen Gütern zusammen verpackt werden.
Daher berechnen wir in diesem Falle auch immer die Versandkosten für diese Güter separat.
Bestellen Sie z. B. 3 gefährliche Güter, von denen eines zur oben genannten UN-Nummer gehöhrt, so berechnen wir die Versandkosten hier separat (2 Pakete). Eventuell erfolgt vor der Versendung eine Nachberechnung nach Ihrem Kaufabschluss.
Die betroffenen Güter sind in der Artikelbeschreibung entsprechend gekennzeichent.
Alternativ können Sie Ihre Bestellung natürlich nach vorheriger Absprache auch direkt bei uns abholen oder selbst einen Transportdienstleister oder eine Spedition beauftragen.
In diesem Falle wird das Versandgut von uns gemäß der geltenden Vorschriften abholfertig verpackt und gekennzeichnet.
Wird die Ware vom Käufer oder einem Beauftragten abgeholt, so muß uns eine Freistellungsbescheinigung unterzeichnet werden, in welcher die ordnungsgemäße Übergabe des Versandgutes vom Abholer bestätigt und wir von allen Haftungen im Zusammenhang des Abtransportes durch den Abholer freigestellt werden.
Bei Abholung der Ware per Spedition ist der Käufer für die ordnungsgemäße Beauftragung und Abwicklung der Abholung verantwortlich. Für Kosten oder Schäden die durch die Übernameverweigerung des Spediteurs entstehen, haften wir nicht.
Bei weiteren Fragen zum Thema Gefahrgutversand kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.