Produkte, von denen aufgrund ihrer Art und/oder Beschaffenheit eine Gefahr ausgeht, welche kennzeichnungspflichtig ist - sogenanntes Gefahrgut - unterliegen gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR - Accord européen relativ au transport international des marchandises dangereuses par route) gewissen Transportbeschränkungen.
Überdies stellen die die einzelnen Transportdienstleister zusätzlich eigene Beschränkungen auf, die die ADR-Beschränkungen noch erweitern können.
Bitte beachten Sie daher unsere folgende Regelungen, die beim Kauf und der Versendung von Gefahrgut über uns gelten:
Alternativ können Sie Ihre Bestellung natürlich nach vorheriger Absprache auch direkt bei uns abholen oder selbst einen Transportdienstleister oder eine Spedition beauftragen.
In diesem Falle wird das Versandgut von uns gemäß der geltenden Vorschriften abholfertig verpackt und gekennzeichnet.
Wird die Ware vom Käufer oder einem Beauftragten abgeholt, so muß uns eine Freistellungsbescheinigung unterzeichnet werden, in welcher die ordnungsgemäße Übergabe des Versandgutes vom Abholer bestätigt und wir von allen Haftungen im Zusammenhang des Abtransportes durch den Abholer freigestellt werden.
Bei Abholung der Ware per Spedition ist der Käufer für die ordnungsgemäße Beauftragung und Abwicklung der Abholung verantwortlich. Für Kosten oder Schäden die durch die Übernameverweigerung des Spediteurs entstehen, haften wir nicht.
Bei weiteren Fragen zum Thema Gefahrgutversand kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
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